Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§1 GELTUNGSBEREICH
Die Digilents GmbH (im Folgenden „Digilents“) erbringt Personaldienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Auftrag eines personalsuchenden Unternehmens (im Folgenden: Kunde). Verträge zwischen Digilents und dem Kunden entstehen durch schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden. Digilents behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Aufträge während der gesamten Laufzeit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Digilents ohne, dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen (im Folgenden „Vertrag“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Änderungen der AGB erlangen Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zu Digilents mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information an den Kunden folgt, sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen bei Digilents eintrifft.

§2 LEISTUNGEN VON DIGILENTS
Digilents unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fach- und Führungskräfte sowie für Mitglieder von Aufsichts- und Beiratsgremien (im Folgenden: „Kandidaten”) und rekrutiert hierfür geeignete, dem gemeinsam ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten. Digilents stellt dem Kunden gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom Kunden benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird Digilents den Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben. Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt werden. Digilents übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Kandidatenprofilen hinterlegten Angaben.

§3 LEISTUNGEN BZW. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird Digilents alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die Digilents im Prozess mit den Kandidaten diesem gegenüber offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel, Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde Digilents über alle Punkte informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert Digilents über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird Digilents innerhalb von 5 Werktagen ein qualifiziertes Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Die abschließende Prüfung und Eignung der Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnisse und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ist dem Kunden ein präsentierter Bewerber vorbekannt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen und Digilents wird keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Kandidaten erbringen, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen besetzt oder gestrichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb von 3 Werktagen an Digilents zu melden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird der Kunde Digilents ohne Verzögerung informieren sobald ein vorgeschlagener Kandidat einen Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet. Er wird Digilents alle relevanten Dokumente (in Kopie) für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs zur Verfügung stellen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde Digilents umgehend schriftlich mit.Ansprechpartner und Datenschutz: Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter als Ansprechpartner von Digilents über die Digilents-Datenschutzerklärung informiert wurde und mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung mit Digilents (Jobvermittlung) einverstanden sind. Der Kunde hält Digilents hierzu schad- und klaglos.

§4 VERTRAULICHKEIT
Digilents ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und abgestimmt. Digilents garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Digilents und im Interesse des Kandidaten zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Kandidatenprofile. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen befasste Mitarbeiter des Kunden weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Die direkte Kontaktaufnahme zu den von Digilents präsentierten Bewerbern sowie deren Referenzgebern darf ausschließlich nach vorangegangener Freigabe durch Digilents erfolgen. Der Kunde wird Digilents von jeglichen Ansprüchen und Forderungen der Kandidaten oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen Digilents entstehen oder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.

§5 HONORARE
Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines seitens Digilents vorgestellten Bewerbers zur Zahlung eines Erfolgshonorars. Ein Bewerber gilt als durch Digilents vorgestellt, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Bewerbers durch den Kunden ermöglichen, unabhängig davon, ob der Kunde den Bewerber bereits kannte. Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass sich ein Bewerber innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Vorstellungsdatum unabhängig von dieser Vorstellung beim Kunden auf eine ihrer aktuell offenen Stellen beworben hat. Jedoch ist der Kunde verpflichtet, Digilents vor Beginn des Recruiting-Prozesses darüber zu unterrichten.

Sollte keine individualvertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Digilents vorliegen beträgt das Erfolgshonorar:

  • Vermittlung von Fach- und Führungskräften in Festanstellung:
    30% des Gesamtjahresbruttogehaltes (inklusive variabler Komponenten bei 100% Zielerreichung sowie sonstiger Leistungen des Arbeitgebers)
  • Vermittlung von Kandidaten in Beirats- bzw. Kontrollgremien:
    50% der Beiratsvergütung p.a. (Minimum: 30.000 Euro)

Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Honoraranspruch entsteht sobald ein Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung durch Digilents vom Kunden per Dienst- oder Arbeitsvertrag eingestellt wird und wird mit Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat umgehend fällig. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, sollte in der Zwischenzeit der Vertrag zwischen Kunde und Digilents gekündigt werden. Der Honoraranspruch von Digilents entsteht gleichermaßen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die beauftragte Position geschlossen worden ist. Hier gilt jeweils die Honorarhöhe der Stelle, die mit dem Kandidaten besetzt wurde. Digilents trägt keine Reisekosten.  Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. Personalberatung den gleichen Kandidaten dem Kunden vorschlagen wie Digilents, erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten nachweislich zuerst auf den Kunden angesprochen hat.

§6 RECHNUNGSSTELLUNG
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von Digilents eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der 14 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens Digilents, insbesondere einer weiteren Mahnung, bedürfte. Digilents ist befugt, über die gesetzlichen Verzugszinsen hinaus, ab dem Tag des Verstreichens der Zahlungsfrist, weitere 0,05 % der jeweiligen offenen Rechnungssumme pro Tag in Ansatz zu bringen, begrenzt auf maximal 5% des Gesamtbetrages. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass er die Zahlungsfrist nicht schuldhaft versäumt hat.

§7 HAFTUNGSBEGRENZUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils eigenen Mitarbeiter. Digilents übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des Kandidaten für den Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des Kandidaten mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für Verschulden des Bewerbers im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden.

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Nachfolgend finden Sie die AGB der Digilents GmbH in der aktuell gültigen Fassung zum Download.

AGB (Download, Stand 01.04.2023)

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